


Als pharmazeutischer Hersteller und Unternehmer fertigt die JULPHAR Pharma GmbH hauptsächlich nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel, sowie Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika.
Als solches ist sie im Besitz einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz, die vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt wurde.
Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgestellten Regeln einer Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practices = GMP) sind durch die Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer (PharmBetrV) in nationales Recht umgesetzt worden und damit für jeden pharmazeutischen Hersteller in Deutschland verbindlich. Oberstes Ziel aller gesetzlichen Bestimmungen ist die Arzneimittelsicherheit.
Darüber hinaus ziehen die staatlichen Ämter für Lebensmittelüberwachung der einzelnen Bundesländer regelmäßig Proben der im Handel befindlichen Waren unseres Sortiments, um die Qualität in unabhängigen Labors von Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Unabhängig von allen behördlichen Regelungen fühlt sich die JULPHAR Pharma GmbH verpflichtet, die Endverbraucher der Produkte vor vermeidbaren Risiken zu schützen. Patienten, Apotheker, Ärzte und Pflegepersonal müssen darauf vertrauen können, dass die von JULPHAR Pharma GmbH vertriebenen Arzneimittel sicher und wirksam sind und dass von ihnen bei sachgerechtem und bestimmungsgemäßen Gebrauch keine versteckten oder unbekannten Gefahren ausgehen.
Die oberste Verantwortung gilt der Gesundheit der Menschen.
Die Geschäftsleitung der Firma JULPHAR Pharma GmbH verpflichtet sich, alles zu tun, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Sie fordert daher alle Mitarbeiter des Unternehmens auf, aktiv und verantwortungsbewusst an der Verwirklichung der oben erwähnten Ziele mitzuwirken. Alle Vorgesetzten haben dafür Sorge zu tragen, dass das in einem Qualitätsmanagement-Handbuch beschriebene Qualitätsmanagement-System den Mitarbeitern für ihren jeweiligen Tätigkeitsbereich bekannt ist. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, nach diesen Grundsätzen zu handeln.